Der Energieausweis ist ein Dokument auf Basis der Europäischen Gebäuderichtlinie und deren nationaler Umsetzung, das die gesamte energetische Qualität eines zu errichtenden oder bestehenden Gebäudes beschreibt.
Die "Gesamtenergieeffizienz" eines Gebäudes wird berechnet auf der Grundlage der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und umfasst sowohl die bau- als auch die haustechnischen Komponenten.
Es gibt mehrere Arten von Energieausweisen, z.B. Energieausweis für die Erlangung einer Baubewilligung oder für die Erlangung einer Wohnbauförderung, wobei diese allerdings bundesländerweise nach unterschiedlichen Ansätzen errechnet werden.
Was ist die Energiekennzahl ?
Die in den Energieausweisen angegebene "Energiekennzahl" ist im Wesentlichen eine Aussage über die thermische Qualität des Gebäudes. Dabei handelt es sich um den spezifischen Heizwärmebedarf [kWh/m²a] bezogen auf die beheizte Bruttogeschoßfläche. Das zugrunde liegende Berechnungsmodell ist im Prinzip eine Bilanz zwischen den Wärmeverlusten aufgrund von Transmission und Lüftung sowie den internen und solaren Wärmegewinnen. Der Energiebedarf der notwendig ist um diese Verluste auszugleichen, muß in Form von Heizwärme dem Gebäude zugeführt werden.
EU-Gebäuderichtlinie
Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Energieverbrauch in Gebäuden europaweit zu senken, hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat erstmals im Dezember 2002 eine "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" erlassen. Hintergrund für diese neue Richtlinie – auch als "Gebäuderichtlinie" bezeichnet – waren die Klimaschutzziele der EU und ihrer Mitgliedstaaten.
Diese Richtlinie enthielt im Wesentlichen Vorgaben zu folgenden Punkten:
• allgemeine Rahmenvorgabe für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
• Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude sowie bestehender großer Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden sollen
• Erstellung von Energieausweisen für Gebäude im Neubau und beim Nutzerwechsel im Bestand sowie bei öffentlich genutzten Gebäuden
• regelmäßige Inspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen in Gebäuden sowie eine Überprüfung der gesamten Heizungsanlage, wenn deren Kessel älter als 15 Jahre sind
Im Juni 2010 wurde eine neue Fassung mit der Richtlinie 2010/31/EU beschlossen. Diese enthält folgende Neuerungen:
Festlegung einer Berechnungsmethode
Mindestanforderungen für neue und bestehende Gebäude und gebäudetechnische Systeme
Festlegung, dass ab 2020 nur mehr Niedrigstenergiegebäude errichtet werden dürfen
Kostenoptimum als Schlüsselkriterium
Vorbildfunktion der öffentlichen Stellen
Qualifikation der Institutionen, die Ausweise ausstellen und Überprüfungen vornehmen, Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems
Anpassung an den technischen Fortschritt, Sanktionen.
Umsetzung in Österreich
Die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie erfolgte durch zahlreiche Bundes- und Landesgesetze.
Das Österreichische Institut für Bautechnik hat als Koordinierungsplattform der Bundesländer die OIB-Richtlinie 6 (Energieeinsparung und Wärmeschutz) erarbeitet, die zwischen 2008 und 2011 in allen Bundesländern in Kraft getreten ist.
Gesetzlich verpflichtend ist die Vorlage eines Energieausweises seit:
für Neubauten ab 1.1.2008 für umfassende Sanierungen ab 1.1.2008 für bestehende Objekte bei Verkauf oder Vermietung ab 1.1.2009
Die entsprechenden Bestimmungen für Verkauf, Vermietung und Verpachtung finden sich im Energieausweisvorlagegesetz EAV-G 2006, BGBl. I Nr. 137/2006, in der aktuellen Fassung EAVG 2012, BGBl. I Nr. 27/2012.
Wann brauche ich einen Energieausweis
bei Einreichungen von Neubauten, Umbauten und Sanierungen von beheizten Wohn- und Nichtwohngebäuden gemäß den Landesbauordnungen
für die Erlangung von Wohnbauförderungen
bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen gem. Energieausweisvorlagegesetz
Ein ausgestellter Energieausweis hat eine Gültigkeit von maximal zehn Jahren.
Öffentliche Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000 m² müssen einen Ausweis über ihre Gesamtenergie-Effizienz an einer gut sichtbaren Stelle öffentlich ausstellen.
Fragen und Antworten zum Energieausweis
Kenne ich anhand des Energieausweises meine tatsächlichen Energiekosten ?
Nein ! Die Energieverbräuche selbst in energetisch völlig identischen Wohnungen schwanken erfahrungsgemäß um das Vier- bis Sechsfache - je nach Nutzerverhalten. Selbst bei geringem Bedarf, z.B. durch gute Dämmung, kann der Verbrauch hoch sein, wenn es extrem kalt ist oder der Nutzer die Räume bei offenem Fenster überheizt.
Wenn der Energieausweis keine konkreten Aussagen über den Verbrauch des einzelnen Nutzers macht, was nutzt er ihm dann?
Ein Normverbrauch gewährleistet am ehesten eine Vergleichbarkeit. Der Nutzen besteht darin, Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander vergleichen zu können. Gebäudebesitzer erhalten ihrerseits die Möglichkeit mit der energetischen Qualität des Gebäudes und mit durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zu werben. Zudem können die im Rahmen der Energieausweisausstellung aufgenommenen Gebäudedaten für die Detailplanung von Modernisierungsmaßnahmen benutzten und somit die Gesamtkosten für Modernisierungen reduziert werden.
Warum sind im Energieausweis keine Heizkosten enthalten?
Der Energieausweis betrachtet ausschließlich die energetische Qualität des Gebäudes und seiner haustechnischen Ausrüstungen. Dabei berücksichtigt er alle relevanten Details von Heizung, Fenster, Decken, Außenwänden und anderen Bauteilen. Damit lassen sich grundsätzlich Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes treffen, die auch über mehrere Jahre hin Gültigkeit haben. Heizkosten sind demgegenüber von einer Fülle weiterer Faktoren beeinflusst, die nicht vom Gebäudeeigentümer gesteuert werden können. Der Energieausweis soll zukünftige Nutzer von Gebäuden darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige Energieverbräuche zu erwarten sind – ähnlich wie wir es von den Angaben zum Normverbrauch bei Autos oder von den Energieverbrauchswerten bei Elektrogeräten längst gewohnt sind.
Wieviel kostet die Erstellung eines Energieausweises ?
Das kann leider nicht generell beantwortet werden, da dies erstens von den zur Verfügung gestellten Berechnungsunterlagen (Baupläne, bauphysikalische Kennwerte der Bauteilschichten, etc.) abhängt und zweitens natürlich auch von der Gebäudegrösse.
Als Richtwert kann man jedoch mit folgenden Preisen rechnen:
Einfamilienhäuser ca. € 500,- bis € 800,- Einzelwohnungen ca. € 250,- bis € 400,- Großobjekte ca. € 1,-/m2 Bruttogeschoßfläche
Zu diesen unverbindlichen Preisangaben ist noch die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % hinzuzurechnen.
Wenn Sie Interesse an der Ausstellung eines Energieausweises haben, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Wir werden mit Ihnen in einem kurzen Gespräch die Grundlagen klären, und Ihnen dann ein bestmögliches Angebot erstellen.